Energie wird immer teurer. Ein schlecht gedämmtes Haus belastet nicht nur die Geldbörse des Besitzers, sondern auch die Umwelt. Deshalb hat die Bundesregierung mit der Energieeinsparverordnung Standards zum Energie sparen gesetzt. Im Herbst 2013 wurde die jüngste Novelle der Verordnung verabschiedet. Von den Neuerungen sind in erster Linie diejenigen betroffen, die ab 2016 ein Haus bauen wollen. Immonet hat die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Die Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung gilt für alle Gebäude, die beheizt oder klimatisiert werden. Sie legt die Anforderungen an den Wärmedämmstandard und die Anlagentechnik fest. Als Bezugsgröße dient die sogenannte Primärenergiebilanz. Diese wird in einem komplizierten Verfahren aus verschiedenen Faktoren errechnet. Das Ziel ist klar: Je weniger Energie gebraucht wird, umso besser.
Dabei ist nicht nur entscheidend, wie viel Energie ins Haus geliefert, sondern auch welcher Energieträger verwendet wird. Regenerative Energien wirken sich auf die Bilanz positiver aus als Öl, Gas oder Strom. Bei der Ermittlung der Energiebilanz werden neben der Raumheizung und -kühlung auch Warmwasserbereitung und Lüftungsanlagen berücksichtigt. Es zählt aber auch die Energie, die für den Betrieb von Pumpen, Brennern und Reglern gebraucht wird. Einige Festlegungen betreffen die Luftdichtheit und die Wärmebrückenfreiheit des Gebäudes.
Neubauten
Wer ein neues Haus bauen will, muss sich an die in der EnEV festgeschriebenen Richtlinien halten. Und die sind mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung verschärft worden.
Ein neues Wohngebäude, das die derzeit noch geltenden Mindeststandards der EnEV 2009 gerade noch einhält, benötigt zur Beheizung rund 60 bis 70 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr – das entspricht bei einem Einfamilienhaus jährlich rund 750 Liter Öl. Die Anforderungen an Neubauten ab dem 1. Januar 2016 haben sich so verändert, dass durchschnittlich noch einmal rund 25 Prozent des Primärenegeriebedarfs eingespart werden soll. Der Bedarf an Wärme soll durch Gebäudedämmung zusätzlich noch mal um 20 Prozent gegenüber der jetzigen Regelung gesenkt werden.
Die Anhebung der Neubauanforderungen ist ein Zwischenschritt hin zum sogenannten Niedrigstenergiegebäudestandard der Europäischen Union. Dieser soll spätestens ab 2021 gelten. Dann müssen nach europäischen Vorgaben alle Neubauten nach dem Standard für Niedrigstenergiegebäude errichtet werden.
Die EnEV verpflichtet Hausbauer bereits seit mehreren Jahren dazu, erneuerbare Energien zu nutzen. Wer etwa auf Sonnenkollektoren auf seinem Dach verzichten möchte, kann die Regelung aber mit einer um 15 Prozent besseren Dämmung umgehen. Und die ist ohnehin ratsam. Eine hochwertigere Dämmung verursacht vergleichsweise wenig Kosten, bringt beim Energiesparen aber deutliche Vorteile.
In der Praxis sind heute vielerorts Bauausführungen üblich, die die Vorgaben der EnEV deutlich übertreffen. Ein Passivhaus zum Beispiel kommt schon jetzt mit einem Viertel der Energie aus, die die Verordnung für Neubauten bis 2015 zulässt.
Derzeit gilt die EnEV, die im Oktober 2009 in Kraft getreten ist. Die im Herbst 2013 beschlossene Regelung tritt im Frühjahr 2014 in Kraft, die festgehaltenen Regelungen für Neubauten greifen jedoch erst ab dem Beginn des Jahres 2016. Für Häuslebauer entscheidend ist übrigens immer der Zeitpunkt, wann der Bauantrag bei den Behörden eingereicht wurde.
Der Energiesparausweis
Immobilieneigentümer, die ihr Haus oder einen Teil verkaufen oder vermieten möchten, müssen Interessenten über den Energiebedarf des Gebäudes aufklären. Während das im Gesetz bisher relativ lax formuliert war, gilt ab 1. Mai 2014: Energieausweise sind bei der Besichtigung der Immobilie vorzuzeigen und müssen beim Kauf an den neuen Besitzer beziehungsweise Mieter eventuell in Kopie übergeben werden.
Dafür müssen sich die Hauseigentümer von fachkundigen Stellen einen Energiesparausweis ausstellen lassen. Dieser muss, sofern neu ausgestellt, künftig auch die Energieeffizienzklasse angeben: Diese reichen von Klasse A+ bis H. Als Grundlage kann der Energiebedarf oder der tatsächliche Verbrauch genommen werden.
Wer ein denkmalgeschütztes Haus bewohnt, braucht übrigens keinen Energiesparausweis.
Quelle: Immonet
Link: http://www.immonet.de/service/energieeinsparverordnung.html